Rechtsanspruch für Betreuung von Kindern im Grundschulalter und darüber hinaus

So ziemlich jede Zeitung greift heute das Thema ‚Betreuung für Kinder im Grundschulalter‘ auf. Eine Studie hat gezeigt, dass hier dringender Nachholbedarf besteht. In den letzten Jahren wurde sehr viel investiert in die Betreuung von Kleinkindern - was gut ist. Und auch noch weitere Investitionen erfordert. Insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Betreuung und die notwendige gesellschaftliche Anerkennung derjenigen, die als Erzieherinnen und Erzieher tagtäglich wertvolle Zukunftsarbeit leisten.

Aus unserer Sicht ist jedoch auch das Grundschulalter ‚zu kurz‘ gesprungen. Mindestens die 5te und 6te Klasse muss noch mit abgedeckt werden. In den meisten Bundesländern findet ab der 5ten Klasse der Übertritt in die weiterführende Schule statt. Und unsere Erfahrung zeigt, dass gerade dann viele Mütter ihre Arbeitszeit reduzieren. Der Schulwechsel ist für viele Familien eine große Herausforderung, da die Kinder nicht nur eine andere Umgebung, sondern auch neue Lehrer und neue Mitschüler verarbeiten müssen. Noch mehr als in der Grundschule wird Leistung erwartet - meist von den Eltern. Aber auch von den Schulen. Gerade Gymnasien ‚sieben‘ häufig, da es in den meisten Bundesländern keine verbindliche Gymnasialempfehlung mehr gibt. Daher werden Mütter häufig zu Nachhilfelehrern, damit die Kinder den neuen Herausforderungen gerecht werden. Das tut häufig der Beziehung nicht gut, der Karriere der Mutter meist auch nicht. Um die Familien besser zu unterstützen und Kindern mehr Chancengleichheit zu sichern, sollte daher ‚Betreuung für Kinder‘ auf jeden Fall bis zum Ende der 6ten Klasse umgesetzt werden. Und zwar nicht in Form von Aufbewahrung, sondern von hochwertigen Bildungsangeboten, die dazu beitragen, die Kinder gut auf das Leben vorzubereiten.

 https://bildungsklick.de/schule/meldung/wir-brauchen-einen-rechtsanspruch-auf-betreuung-fuer-kinder-im-grundschulalter/

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